Repoblacion – Wiederbesiedlung in Spanien im Anschluß an die Reconquista

Camino de Levante, Via de la Plata

Repoblacion ist ein spanischer Begriff für die Wiederbesiedlung eroberter Gebiete auf der iberischen im Rahmen der mittelalterlichen Reconquista. Diese Gebiete waren im Verlauf der Kämpfe zwischen Christen und Muslimen teilweise oder ganz verwüstet und entvölkert worden. Nach ihrer Besetzung durch christliche Truppen wurden dort Christen neu angesiedelt oder nahmen aus eigener Initiative Land in Besitz.

 

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Entvölkerung
Anfänglich ging die Repoblación vom Königreich Asturien aus, das sich im frühen 8. Jahrhundert (711–719) als erster christlicher Staat nach der muslimischen Eroberung der Iberischen Halbinsel gebildet hatte. Schon vor der muslimischen Invasion war in der Endphase des Westgotenreichs ein erheblicher Bevölkerungsrückgang durch Seuchen und Hungersnöte eingetreten. Der Norden der Pyrenäenhalbinsel wurde nach der arabisch-berberischen Eroberung durch kleine, meist aus Berbern bestehende Besatzungen gesichert. Viele dieser Berber zogen bei dem Berberaufstand von ca. 740/741 wieder nach Süden, um dort die Araber zu bekämpfen. Eine schwere Hungersnot führte in den Jahren 748–753 zu weiterer Entvölkerung des Nordens. Daher stieß König Alfons I. von Asturien (reg. 739–757) auf relativ wenig Widerstand, als er von seinem Reich aus weit nach Westen, Süden und Osten ins Tal des Duero und zum Oberlauf des Ebros vorstieß.
Da er sich außerstande sah, diese riesigen Gebiete dauerhaft militärisch zu sichern, ließ er alle Muslime, die er dort vorfand, töten und siedelte die christliche Bevölkerung in sein Reich um. So schuf er einen Verwüstungsgürtel zwischen seinem Reich und dem muslimischen Gebiet, der Asturien vor maurischen Angriffen schützen sollte.
Das Ausmaß des Wiederbesiedlungsphänomens, sowohl in seiner räumlichen Ausdehnung als auch während seiner Dauer, führte zu unterschiedlichen Formen der Besetzung und Eigentumsverteilung, je nach Raum und Zeit, in der es stattfand, und es wird wichtige soziale und wirtschaftliche Folgen für die christlichen Königreiche der Halbinsel haben, die z.T. bis heute wirken.

 

Von Chocofrito - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=46508562

Vier Hauptmodelle der Wiederbevölkerung:
1. Presura 8.-11.Jh.
2. Repoblation consejil
3. Ordenes Militares
4. Repartimientos

Erste Bewegungen (8. – 11. Jh.) – „Presura“
Mönche und freie Männer ließen sich in den kargen Gebieten des nördlichen Duero-Tals und der unteren Pyrenäen nieder. Während die Wiederbesiedlung Galicien bereits im 8. Jh. begann, setzte die Repoblacion in Asturien erst Mitte des 9. Jh. an. Unter Ordoño wurden die Städte León und Astorga besiedelt, unter seinem Sohn Alfons III. Zamora, Simancas und das Gebiet zwischen Palencia und Medina del Campo, unter Ramiro II. (931–951) Salamanca und Ledesma. Hier wurden besonders viele aus dem arabischen Gebiet emigrierte Christen angesiedelt, unter denen auch Mönche eine wesentliche Rolle spielten. In Kastilien kam die Wiederbesiedlung immer wieder ins Stocken, da der muslimische Widerstand hier deutlich größer war.

Die Wiederbevölkerung wurde von der Monarchie gesteuert, vor allem durch Adelige und Klöster, die die ersten großen Ländereien schufen, aber auch durch freie Männer, denen individuelles Ackerland angeboten wurde. Die germanische Tradition schrieb dem Monarchen den Besitz des gesamten unfruchtbaren Landes zu. Der König konnte seinen Untertanen die Besetzung eines Teils dieser Ländereien gestatten. Alles, was nötig war, war, dass eine Gruppe von Siedlern ein Gebiet mit Wasser fand, in dem sie sich niederlassen und das leere Land bearbeiten konnten. Die Folge war eine Dominanz kleiner und mittelgroßer Immobilien. Im Verlaufe der Kolonisierung konnten die Siedler zu Eigentümern bzw. Pächtern ihrer Parzellen werden, wurden aber dafür schrittweise in das feudale System von Abgaben und Zwangsleistungen eingebunden.
Mit dieser Struktur entstand eine freie Bauernschaft, die jedoch in späteren Perioden (im Zuge der Grundherrschaft im 14. Jahrhundert) zu Vasallen wurde. Wichtig bei der Besiedlung war allerdings, dass die Männer bereit waren, das Land gegen muslimische Angriffe zu verteidigen. Wegen der ständigen Bedrohung durch die Muslime hatte die Besiedlung einen militärischen Charakter; die Ortschaften wurden befestigt und dienten der ländlichen Bevölkerung als Fluchtburgen.

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Entwicklung und Stärkung von Städten (12. Jh.) – „Repoblacion concejil“
Im der zweiten Hälfte des 11. und der ersten Hälfte des 12. Jahrhundert wurden viele städtische Zentren entweder durch Neuerrichtung oder durch die Eroberung vorher von Muslimen besetzter Städte wieder entwickelt. Die Wiederbevölkerung erreichte Kastilien, das Guadalquivirtal, die Gegend um Tarragona, das Ebrotal, Levante und Südportugal. Es geht nicht mehr darum, Brachland zu besetzen, sondern die Kontrolle über eroberte besiedelte Gebiete zu sichern.
Große Gemeinden entstanden vor allem zwischen den Flüssen Duero und Tejo sowie im Ebro-Tal. Nach der Eroberung Toledos (1085) begann auch im Süden Kastiliens (Neukastilien, Kastilien-La Mancha) die Wiederbesiedlung. Nun kamen viele Einwanderer aus Südfrankreich ins Land; ihre Ansiedlung wurde von König Alfons VI. von Kastilien (1072–1109) gefördert.
Die Monarchen erteilten den Siedlern, die sich in diesen großen Gemeindegebieten konzentrierten, umfassende Regeln, die alle Aspekte des Gemeindelebens regelten. In diese Städte kommen freie Männer, Adlige, insbesondere Ritter usw.
Im Gegenzug erklären sich die Städte bereit, städtische Milizen für die Armee des Königs zu bewaffnen. Lokale Chartas , Kommunalchartas oder Urkunden waren die an einem bestimmten Ort geltenden Rechtsvorschriften (Fueros- s. Abschnitt unten). Parallel zur Wiederbevölkerung der Städte kam es auch zu einer Wiederbevölkerung der Dörfer mit Kernen von etwa zehn Einwohnern. Den neuen Siedlern des Gebietes wurde ein Stück Land und Ackerland zugeteilt, das nach einigen Jahren in ihren Besitz überging. Ebenso konnten sie gemeinschaftliches Land und Eigentum nutzen. Die daraus resultierende Eigentumsstruktur war durch das Überwiegen des freien Mittelbesitzes und den Überfluss an Gemeindeland gekennzeichnet. Im sozialen Bereich entsteht eine komplexe urbane Realität, in der das Bürgertum eine große Bedeutung erlangt.

Die Bedeutung der Militärorden (Mitte des 12. Jahrhunderts – Anfang des 13. Jahrhunderts) – „Ordenes Militares“

Diese Orden waren im Becken des mittleren Guadiana und im Becken der Flüsse Guadalope (Nebenfluss des Ebro) und Guadalaviar oder Turia tätig. Die Militärorden waren eine Art Bruderschaft von Mönchsrittern, deren Aufgabe es war, die Muslime zu bekämpfen. Während dieser Zeit wurde die Wiederbesiedlung der eroberten Gebiete den Militärorden anvertraut. Die bekanntesten waren die von Calatrava in Kastilien, die von Alcántara und Santiago in León und die von Montesa in der Krone von Aragon. In der Veraltung dieser Orden entstanden große Ländereien, auf denen sie für zahlreiche bäuerliche Vasallen verantwortlich waren. Der Besitz gelangte somit in die Hände des Hochadels und die freien Bauern verschwanden. Die Eigentumsstrukturen bestanden damals aus großen Anwesen, die der Viehzucht gewidmet waren, der geeignetsten Lösung für ein Gebiet mit viel Platz, aber gleichzeitig einem Mangel an Arbeitskräften.

Gezielte Verteilungen des Landes an die Eroberer (13. Jahrhundert) – „Repartimientos“

Auf diese Weise werden Andalusien, Extremadura, Murcia und ein Teil Valencias neu besiedelt. Mit der Wiederbevölkerung blieb das System der Großgrundbesitze bestehen und es entstanden große Adelsgüter, sowohl weltliche als auch kirchliche. Die neu eroberten Ländereien wurden nach dem Repartimiento-System aufgeteilt, d. h. die Könige gaben die den Muslimen abgenommenen Ländereien und Besitztümer an diejenigen weiter, die an der Eroberung beteiligt waren. So entstand eine systematische, genau geregelte Aufteilung von Ländereien. Große Grundstücke (Repartimentos, Donadíos…) gingen an Militärorden, Adel oder den König selbst. Dadurch entstand ein Eigentumstypus großer und mittlerer Grundbesitzer, dessen Größe und Wert vom sozialen Rang des Berechtigten abhing. Die Eigentumsverhältnisse waren ähnlich wie in der vorherigen Phase. In der dritten und vierten Phase treten die für das feudale Gesellschaftsmodell typischen Verhältnisse persönlicher Abhängigkeit (Vasallität) auf. Die Vasallität basiert auf dem Prinzip der absoluten Kontrolle und Macht des Lehnsherrn über den Vasallen und ist ein starres und unflexibles System.

Fueros
Lokale Chartas , Kommunalchartas oder Urkunden waren die an einem bestimmten Ort geltenden Rechtsvorschriften (Fueros), deren Zweck im Allgemeinen darin bestand, das lokale Leben zu regeln, indem sie eine Reihe von Rechtsnormen, Rechten und Privilegien festlegten , die vom König dem Landesherrn oder dem Rat selbst gewährt wurden , also die Gesetze eines Ortes. Es handelte sich um ein System lokalen Rechts das seit dem Mittelalter auf der Iberischen Halbinsel Anwendung fand und die wichtigste Quelle des spanischen Rechts im Hochmittelalter darstellte
Die muslimische Eroberung der Iberischen Halbinsel bedeutete auf rechtlicher Ebene den Bruch mit der Einheit, die im Westgotenreich durch das Liber Ludiciorum erreicht worden war, unbeschadet der eventuellen Ausübung einiger anderer als der im besagten Rechtstext genannten Bräuche.
Angesichts dieser Situation fiel die rechtliche Reaktion unterschiedlich aus, je nach den Umständen, die in den einzelnen Regionen des Landes auftraten.
Der Beginn der Reconquista führte zur Bildung verschiedener christlicher Königreiche und zur Formulierung eines neuen , pluralistischen und vielfältigen Rechts in ihnen , das sich im Allgemeinen dadurch auszeichnete, dass es sich im Wesentlichen um ein lokales Recht handelte .
Das Unternehmen der Rückeroberung bedeutete nicht nur, die Muslime militärisch zu besiegen , sondern auch, die eroberten Gebiete neu zu bevölkern. In den Gebieten, die aufgrund ihres wirtschaftlichen oder strategischen Werts für eine Wiederbesiedlung interessant waren , begannen die christlichen Könige und die weltlichen und geistlichen Herren eine Reihe von Privilegien zu gewähren , um Siedler zur Ansiedlung zu bewegen und so die Grenzgebiete grundsätzlich zu sichern und sie wirtschaftlich wiederzubeleben. Die Urkunden, in denen derartige Privilegien und Befreiungen festgehalten wurden, hießen Stadtrechte oder auch Bevölkerungsrechte ( chartae populationis ).
Die Urheber der Urkunden waren die jeweiligen Landesherren – christliche Könige , weltliche oder kirchliche Herren –, die aus eigener Initiative (oder als Beauftragte des Königs) oder manchmal auf Ersuchen ihrer eigenen Untertanen handelten. Im letzteren Fall verlieh es diesen Vereinbarungen einen gewissen paktartigen Charakter .Die ältesten erhaltenen Briefe stammen aus dem 9. Jahrhundert.
Ab dem Ende des 10. Jahrhunderts begann man, lokales Recht schriftlich niederzulegen. Dabei wurden Regeln aus verschiedenen Quellen gesammelt, die im Allgemeinen dem Ersteller der ersten Bevölkerungsurkunde zugeschrieben wurden. Dieser Prozess führte zu neuen Urkunden, die die Form königlicher Privilegien annahmen und unter einer vielfältigen Nomenklatur präsentiert wurden – unter anderem chartae fori , chartae libertatis , confirmationis , privilegii .

Inhalt
In den Urkunden waren die Bräuche der einzelnen Orte sowie die ihnen von den Königen gewährten Privilegien zusammengefasst und es waren Bestimmungen enthalten, die den Adel, den Klerus und die Vasallen eines Gebiets schützten.
Es handelte sich um einen feierlichen Pakt zwischen den Siedlern und dem König und im weiteren Sinne auch um die Gesetze, die für eine bestimmte Region oder einen bestimmten Ort galten.
Für den Abschluss des oben genannten Pakts war stets die Unterschrift des Königs erforderlich, denn selbst wenn derartige Ansprüche mit einem Adligen niedrigeren Ranges besprochen wurden, war es der König, der schwor, die beanspruchten Rechte zu respektieren und durchzusetzen.
Urkunden, wie etwa die Cartas Pueblas, sind eine Reihe von Gesetzen und Freiheiten, die den Siedlern einer Stadt gewährt werden, also einer Bevölkerung ohne Herrschaft oder deren Herrschaft dem König gehörte. Diese Gesetze legten die Freiheiten im Einzelnen fest, wie etwa die Wahl eines Bürgermeisters, Tribute an die Krone, die Verpflichtung, die königliche Armee mit Bauern und Rittern zu unterstützen, und viele Vorrechte, die den Mann in der Stadt freier machten als den Bauern im Feudalregime.

 

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